Skip to main content

Blog

Neue Verordnung für Griechenland-Reisende mit Elektro- und Hybridfahrzeugen

Ab dem 16. April 2024 ist eine neue Verordnung des griechischen Ministeriums für Schifffahrt und Inselpolitik in Kraft getreten, die besonders wichtig für dich ist, wenn du mit einem Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeug (AFV) nach Griechenland reisen möchtest.

Diese neuen Regelungen sollen die Sicherheit auf den Fähren erhöhen, bringen jedoch einige Änderungen mit sich, die du bei deiner Reiseplanung berücksichtigen musst.

Wichtige Änderungen für Deine Reise

Seit Inkrafttreten der Verordnung ist es nicht mehr erlaubt, mit voll aufgeladenen Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen auf eine Fähre zu fahren. Der Ladezustand der Batterien darf nun maximal 40 % der Gesamtkapazität betragen. Diese Maßnahme soll das Risiko von Bränden und anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen an Bord minimieren.

 

Folgende Reedereien sind von dieser Regelung betroffen:

Anek Lines

Superfast Ferries

Bluestar

Hellenic Seaways

Minoan Lines

Seajets

 

Alle Wichtigen Hinweise für das Verladen von AFVs

Beim Verladen von alternativen Kraftstofffahrzeugen (AFVs) gibt es mehrere wichtige Punkte zu beachten, um die Sicherheit an Bord zu gewährleisten. Zunächst müssen der Typ und die Position der Fahrzeuge an Bord exakt aufgezeichnet und sichtbar markiert werden. Für rein elektrische oder wiederaufladbare Hybridfahrzeuge ist eine Temperaturregelung der Batterien erforderlich, um Überhitzung zu vermeiden.

Des Weiteren darf der Ladezustand der Batterien 40 % der Gesamtkapazität nicht überschreiten, um die Sicherheit zu gewährleisten. Fahrzeuge mit Flüssig- oder Erdgas dürfen nur mit maximal 50 % gefüllten Tanks verladen werden, um das Risiko von Lecks und Explosionen zu minimieren.

Fahrzeuge mit Schäden an Kraftstoffsystemen, Tanks oder Batterien werden aus Sicherheitsgründen nicht verladen. Da Elektrofahrzeuge im Durchschnitt 25 % schwerer sind als konventionelle Fahrzeuge, muss dieses zusätzliche Gewicht bei der Ladungsverteilung auf der Fähre berücksichtigt werden.

Um sofort auf eventuelle Zwischenfälle reagieren zu können, sollten AFVs vorzugsweise in Bereichen mit CCTV überwacht verladen werden. Das künstliche Belüftungssystem muss während des Verladens und der gesamten Reise in Betrieb sein, um die Luftzirkulation zu gewährleisten und mögliche Gase abzuleiten.

Wenn möglich, sollten AFVs in offenen Fahrzeugräumen verladen werden, um die Belüftung zu optimieren und Risiken zu reduzieren.